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Reisekostenzuschuss für studentische Mitglieder der IBS-DR
Zur Förderung studentischer Mitglieder unterhält die IBS-DR ein Budget zur Förderung der aktiven Teilnahme (i.d.R. Präsentation eines Posters oder Vortrags) an Konferenzen und Workshops mit Bezug zur IBS-DR.
- Es gibt einen Topf für Reisekostenzuschüsse für studentische Mitlieder, die bei Antragsstellung Mitglied der IBS-DR waren.
- Studentische Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis von mind. 50% stehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Einzelförderungshöchstbetrag liegt bei 250€, für Auslandsreisen bei 500€.
- Eine Erstattung ist einmal im Kalenderjahr möglich.
- Der Antrag sollte ein kurzes Motivationsschreiben und das Beitrittsjahr enthalten und wird formlos bei der Sprecherin der AG Nachwuchs gestellt.
- Das Motivationsschreiben sollte die persönlichen Qualifikationen, den praktischen Mehrwert, sowie die Gründe der jeweiligen Förderung enthalten. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet AG Nachwuchs.